Wir beraten Sie (Unternehmen, Gesellschafter, Investoren, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsmitglieder) umfassend in allen Fragen des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts. Dies betrifft sowohl die Gestaltungsberatung (Strukturierungen, Umwandlungen, Haftungsvermeidung) wie auch in der streitigen Auseinandersetzung (Gesellschafterstreit, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Schiedsverfahren).
Wir begleiten Sie erfahren in Unternehmenstransaktionen (einschließlich M&A, Private Equity, Venture Capital), in der steuerrechtlichen Strukturierung wie in der Nachfolgegestaltung.
Gemeinsam mit unseren Spezialisten im Bereich des Kapitalmarktrechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Steuerrechts und des Kartellrechts vertreten wir Ihre Interessen zielorientiert, durchsetzungsstark und langfristig.
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz; D&O-Versicherung greift in diesem Fall
/von Christoph Schmitz-SchunkenDas Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26.02.2024, Az. 16 U 93/23, wirft ein Schlaglicht auf die essenziellen Pflichten der Geschäftsführung im Rahmen der betrieblichen Risikovorsorge und des Versicherungsmanagements.
Erbschaftsteuer / Nachlassplanung / Unternehmensnachfolge
/von Christoph Schmitz-SchunkenDas Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt in seinen §§ 13a – 13c ErbStG für den Erwerb bzw. die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Privilegierungsmöglichkeiten, die unter Umständen eine vollständig steuerbefreite Übertragung dieses Vermögens sichern. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu sind sehr komplex und vielschichtig.