Einträge von Christoph Schmitz-Schunken

Die Wahl der richtigen Bewertungsmethode für ein Unternehmen

Die Wahl der passenden Bewertungsmethode für eine Firma stellt oft eine Herausforderung dar, da verschiedene Methoden auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Viele Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen fragen sich, welche Methode den wahren Wert ihres Unternehmens am besten widerspiegelt. Die Lösung liegt in der Auswahl einer Bewertungsmethode, die den spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens am besten entspricht.

Gesellschafterbeschluss Abberufung Geschäftsführer

Als Gesellschafter stehen Sie vor einer schwerwiegenden Entscheidung: Der Geschäftsführer Ihres Unternehmens erfüllt seine Aufgaben nicht mehr zufriedenstellend, und Sie erwägen seine Abberufung. Diese Situation ist nicht nur emotional belastend, sondern birgt auch rechtliche Fallstricke.

Erbschaftsteuer / Nachlassplanung / Unternehmensnachfolge

Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt in seinen §§ 13a – 13c ErbStG für den Erwerb bzw. die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Privilegierungsmöglichkeiten, die unter Umständen eine vollständig steuerbefreite Übertragung dieses Vermögens sichern. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu sind sehr komplex und vielschichtig.

Stimmverbote bei Kapital- und Personengesellschaften

Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.

Vorstand und Aufsichtsrat in der AG: getrennt und doch zusammen?

Vorstand und Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft (AG) sind zwei Organe des gleichen Unternehmens. Und doch erfüllen beide Organe sehr unterschiedliche Aufgaben im Unternehmen. Gerade in schnelllebigen Zeiten wie diesen ist es dann von großer Bedeutung, dass Aufsichtsrat und Vorstand effizient zusammenarbeiten, um auch in schwierigen Zeiten das Beste für das Unternehmen zu erreichen.