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Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten rechtfertigt seine Entfernung aus dem Dienst

BayVGH, Urteil vom 09.05.2018: Für einen Finanzbeamten drohen, nach einer steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige aufgrund von Steuerhinterziehung, weitere außerstrafrechtliche Konsequenzen. Eine Selbstanzeige schützt weder vor der Verfolgung für Verstöße noch vor Disziplinarmaßnahmen im Beamtenverhältnis.