Grundlage des Gewährleistungsrechtes beim Erwerb von GmbH-Anteilen
Das Bundesgerichtshof klärt eine wesentliche Grundlage des Gewährleistungsrecht beim Erwerb von GmbH-Anteilen. Werden nicht sämtliche oder nahezu sämtliche Anteile einer unternehmenstragenden Gesellschaft erworben, handelt es sich um einen Rechtskauf- und keinen Sachkauf.