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Schenken und Vererben von Immobilien ist jetzt deutlich teurer!

Das Omnibus-Gesetz hat es insbesondere für den Bereich des Schenkens oder Vererbens von Immobilienvermögen in sich, denn es ordnet an, dass die Grundlagen und Vorschriften der Bewertung von bebauten Immobilien den Bewertungsmaßstäben der geänderten Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst werden. Dies soll ausweislich des Entwurfes von jeder Art von bebauter Immobilie gelten, gleich ob sie im Privatvermögen oder in einem Betriebsvermögen gehalten wird.