Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten rechtfertigt seine Entfernung aus dem Dienst
BayVGH, Urteil vom 09.05.2018: Für einen Finanzbeamten drohen, nach einer steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige aufgrund von Steuerhinterziehung, weitere außerstrafrechtliche Konsequenzen. Eine Selbstanzeige schützt weder vor der Verfolgung für Verstöße noch vor Disziplinarmaßnahmen im Beamtenverhältnis.