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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Aufgrund der aktuellen Lage drohen bei vielen Unternehmen Liquiditätsengpässe, die unter normalen Umständen zu einer Flut von Unternehmensinsolvenzen führt. Das Bundesministerium für Justiz kündigte an, dass die Insolvenzantragspflicht aufgrund des Coronavirus vorübergehend ausgesetzt werden soll.