Gerichtsstandsvereinbarung und Privatautonomie
Herstellung des Auslandsbezugs im Sinne des Art. 25 Brüssel Ia-Verordnung durch Parteivereinbarung
Herstellung des Auslandsbezugs im Sinne des Art. 25 Brüssel Ia-Verordnung durch Parteivereinbarung
Die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr ist ein prozessualer Dauerbrenner. In diesem Bereich wird, meistens aus Unkenntnis, viel falsch gemacht. Und solche Fehler können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, denn im internationalen Rechtsverkehr ist die Wahl des Gerichtsstandes von maßgeblicher prozessualer und wirtschaftlicher Bedeutung.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen