Gerichtsstandsvereinbarung und Privatautonomie
Herstellung des Auslandsbezugs im Sinne des Art. 25 Brüssel Ia-Verordnung durch Parteivereinbarung
Herstellung des Auslandsbezugs im Sinne des Art. 25 Brüssel Ia-Verordnung durch Parteivereinbarung
Die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr ist ein prozessualer Dauerbrenner. In diesem Bereich wird, meistens aus Unkenntnis, viel falsch gemacht. Und solche Fehler können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, denn im internationalen Rechtsverkehr ist die Wahl des Gerichtsstandes von maßgeblicher prozessualer und wirtschaftlicher Bedeutung.