Digitale Gründung: Der Gang zum Notar entfällt
Präsenzpflicht vor dem Notar entfällt: Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) macht die digitale Gründung einer GmbH oder UG möglich.
Präsenzpflicht vor dem Notar entfällt: Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) macht die digitale Gründung einer GmbH oder UG möglich.
Das Handelsregister als öffentlich einsehbares Register erfüllt einen wichtigen Zweck: Es soll nachvollziehbar machen, welche Personen aus „Fleisch und Blut“ hinter einer Kapitalgesellschaft stehen. Diese Transparenz soll all diejenigen schützen, die z. B. mit einer GmbH Verträge schließen oder in einer anderen Rechtsbeziehung zu einer solchen juristischen Person stehen.