Das Widerrufsrecht: Verbraucherschutz oder Schutz vor Verbrauchern?
Aufgrund der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher muss der Unternehmer dem Verbraucher bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden, eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung stellen. Einzelheiten hierzu enthält Art. 246 a EGBGB.