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Ende der strafbefreienden Selbstanzeige

Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Schreiben vom 06.04.2017 bekannt gegeben, dass mit weltweit 53 Staaten zum 30.09.2017 der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen erfolgt. Die Schweiz oder die USA sind davon noch nicht betroffen.

Straflose Steuer-Selbstanzeige

Deutschland bekennt sich weiterhin zur Möglichkeit der Selbstanzeige und den dadurch erhofften Steuermehrmilliarden, versucht aber zunehmend die Voraussetzungen für den Genuss der strafbefreienden Wirkung mit durchaus erfolgversprechenden Mitteln einzuschränken.