Neue steuerliche Verlustverrechnung für Kapitalgesellschaften
Beschluss vom 02.12.2016: Mit auf den 01.01.2016 rückwirkender Geltungsanordnung wurde das »Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften« beschlossen. Hiermit bricht der Gesetzgeber die bisher starren steuerlichen Verlustnutzungsmöglichkeiten beim Einstieg neuer Gesellschafter