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Steuerhinterziehung in großem Ausmaß: BGH verschärft Rahmenbedingungen

BGH, Urteil vom 27.10.15: Der Bundesgerichtshof bleibt seiner Linie treu und verschärft die steuerstrafrechtlichen Rahmenbedingungen für Steuerhinterziehung ein weiteres Mal. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 EUR liegt eine Hinterziehung in großem Maße vor, die zusätzlich mit 10 Jahren Freiheitsstrafe bedroht wird.