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BGH-Urteil: Selbstbestellung von Geschäftsführern im Konzern und das Verbot des Insichgeschäfts

In Konzernstrukturen ist es nicht unüblich, dass Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sich in der Geschäftsführung von Tochtergesellschaften engagieren. Wenn es darum geht, dass AG-Vorstandsmitglieder sich selbst zu Geschäftsführern einer 100%-igen GmbH-Tochter bestellen, stößt das (Gesellschafts-)Recht aber möglicherweise an Grenzen.