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Neue steuerliche Verlustverrechnung für Kapitalgesellschaften

Beschluss vom 02.12.2016: Mit auf den 01.01.2016 rückwirkender Geltungsanordnung wurde das »Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften« beschlossen. Hiermit bricht der Gesetzgeber die bisher starren steuerlichen Verlustnutzungsmöglichkeiten beim Einstieg neuer Gesellschafter