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Wegfall des Gewerbeverlusts beim Tod eines Mitunternehmers: Keine Ausnahmen bei der Verlustverrechnung

Mit Urteil vom 4. Juli 2024 (9 K 309/21) hat das FG Niedersachsen die bisherige Rechtsprechung bestätigt: Stirbt ein Mitunternehmer, wird der auf ihn entfallende Gewerbeverlustanteil nicht auf die Erben „vererbt“, sondern geht steuerlich unter.