Welche Rechtsform für mein Unternehmen? Ein Wegweiser für Gründer und Unternehmer
Die Wahl der Rechtsform ist eine der grundlegendsten und folgenreichsten Entscheidungen, die Sie als Unternehmer treffen müssen.
Die Wahl der Rechtsform ist eine der grundlegendsten und folgenreichsten Entscheidungen, die Sie als Unternehmer treffen müssen.
Sie stehen vor der spannenden Aufgabe, ein Unternehmen zu gründen oder Ihre bestehende Firma umzustrukturieren? Dann wissen Sie: Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament, auf dem Ihr geschäftlicher Erfolg aufbaut.
Erfahren Sie von Christoph Schmitz-Schunken, welche Vor- und Nachteile eine interne bzw. externe Nachfolgelösung mit sich bringt.
Die Unternehmensnachfolge erfordert sorgfältige Planung und sollte idealerweise fünf bis zehn Jahre vor der Übergabe vorbereitet werden. Dies gibt genug Zeit, um alle Schritte durchzuführen und unvorhergesehene Probleme zu bewältigen, wodurch stressbedingte Fehlentscheidungen vermieden werden.
Stehen Sie kurz vor dem Abschluss einer Firmenübernahme? Dann wissen Sie: Der Teufel steckt oft im Detail – besonders wenn es um die Übernahme laufender Verträge geht.
Die Nachricht kommt oft überraschend: Der Geschäftsführer Ihres Unternehmens kündigt von sich aus seinen Vertrag. Was auf den ersten Blick wie ein Schock wirken mag, muss bei richtiger Herangehensweise kein Beinbruch sein.
Wie bereits in meinem letzten Standpunkt angedeutet, hat das Bundesfinanzministerium mit brandaktuellem Schreiben vom 26.05.2017 auf die jüngsten Entwicklungen der Rechtsprechung bezüglich umsatzsteuerrechtlichen Organschaften des EuGH und des BFH reagiert.
Die Umsatzsteuer bleibt eine Risikosteuer für die Unternehmen und Steuerpflichtigen, denn jüngst verkündet das Bundesfinanzministerium, dass jede Umsatzsteuersonderprüfung in 2016 im Durchschnitt zu einem Mehrergebnis von gut 0,92 Mio. € geführt hat.
Beschluss vom 02.12.2016: Mit auf den 01.01.2016 rückwirkender Geltungsanordnung wurde das »Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften« beschlossen. Hiermit bricht der Gesetzgeber die bisher starren steuerlichen Verlustnutzungsmöglichkeiten beim Einstieg neuer Gesellschafter
Wenn es darum geht, für das eigene Unternehmen die passende Rechtsform zu wählen, wurde die Kommanditgesellschaft auf Aktien, kurz KGaA, in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt. Dabei hat diese rechtliche Lösung einen entscheidenden Vorteil: Fremdaktionäre haben nur begrenzten Einfluss auf die Ausrichtung der Firma.
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