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Zweimal Grunderwerbsteuer bei Share Deals? Was der BFH zur Doppelbelastung bei Signing und Closing signalisiert
Bei vielen Share Deals – also dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer grundbesitzenden GmbH – fallen Vertragsschluss (Signing) und tatsächliche Anteilsübertragung (Closing) zeitlich auseinander. Genau in dieser Konstellation drohen aktuell zwei Grunderwerbsteuer-Festsetzungen durch das Finanzamt: einmal für den Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2b GrEStG (bezogen auf die tatsächliche Anteilsverschiebung) und einmal für das Verpflichtungsgeschäft nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG (bezogen auf den Vertragsschluss).
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