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Wir beraten Sie (Unternehmen, Gesellschafter, Investoren, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsmitglieder) umfassend in allen Fragen des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts. Dies betrifft sowohl die Gestaltungsberatung (Strukturierungen, Umwandlungen, Haftungsvermeidung) wie auch in der streitigen Auseinandersetzung (Gesellschafterstreit, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Schiedsverfahren).
Wir begleiten Sie erfahren in Unternehmenstransaktionen (einschließlich M&A, Private Equity, Venture Capital), in der steuerrechtlichen Strukturierung wie in der Nachfolgegestaltung.
Gemeinsam mit unseren Spezialisten im Bereich des Kapitalmarktrechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Steuerrechts und des Kartellrechts vertreten wir Ihre Interessen zielorientiert, durchsetzungsstark und langfristig.
Gute steuerliche Beratung ist die Grundlage für den Erfolg unternehmerischer Tätigkeit sowie der privaten Vermögensbildung und -sicherung.
Wir beraten Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in allen Fragen der Steuergestaltung und Steuerplanung – national wie international, einschließlich M&A und Unternehmenskauf.
Natürliche Personen vertrauen auf unsere Expertise zu den Themen steuerzentrierte Vermögensplanung, Erbschaft und Vermögensnachfolge.
Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtlich beraten wir präventiv (Compliance Systeme) und verteidigen in laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie vor den Strafgerichten.
Als Steuerjuristen vertreten wir unsere Mandanten in Betriebsprüfungsverfahren und in gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Als Berater Ihrer Berater werden wir auch (und stets unter Mandatsschutz) von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anwaltlichen Kollegen in laufende Fragestellungen und Verfahren für deren Mandanten eingebunden und beraten nach außen gemeinsam auftretend oder im Hintergrund.
Das geistige Eigentum stellt in vielen Unternehmen die Basis des Erfolgs dar. Daher ist es ratsam dieses Eigentum vor Produkt- und Markenpiraterie zu schützen. Unser erfahrenes Team berät und vertritt Sie in sämtlichen Fragen rund um das geistige und gewerbliche Eigentum sowie das Wettbewerbsrecht. Strategisch denkend, versetzen sich unsere Spezialisten dabei in Ihre Unternehmensziele hinein und sorgen dafür, dass der unternehmerische Erfolg nicht durch die Handlung Dritter gefährdet wird.
In einer zunehmend regulierten Geschäftswelt ist die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen von entscheidender Bedeutung. Unsere Anwälte verfügen über profundes Fachwissen im Bereich Aufsichtsrecht und stehen Ihnen mit maßgeschneiderter Beratung zur Seite. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die vielfältigen Anforderungen und Vorschriften im Bereich des Aufsichtsrechts zu verstehen und umzusetzen. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Beratung zu Compliance-Fragen über die Begleitung von Genehmigungsverfahren bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Aufsichtsbehörden. Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmen durch den oft komplexen und sich stetig wandelnden rechtlichen Rahmen zu navigieren.
CORPORATE
Beratung Mergers & Acquisitions: Ihr Wegweiser zum erfolgreichen Unternehmenskauf und -verkauf
Mergers & Acquisitions (M&A) sind mehr als nur der Kauf oder Verkauf von Unternehmen – sie sind strategische Schachzüge, die das Potenzial haben, ganze Branchen zu verändern.
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
Übervorteilung Bedeutung: Schutzprinzipien und Rechtsfolgen im Gesellschaftsrecht
Die Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, bei dem viele rechtliche Aspekte zu beachten sind. Ein besonders heikles Thema im Gesellschaftsrecht ist die sogenannte Übervorteilung.
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE & TAX
Negative Kapitalkonten bei Personengesellschaften – mit insolvenzrechtlichem Bezug
„Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe.“
Christoph Schmitz-Schunken
TAX
Inbound investment to Germany – spotlight on three selected aspects
Einblicke in ausländische Investitionen in Deutschland mit Fokus auf wandelbaren Darlehensverträgen, Steueraktualisierungen gemäß Wachstumschancengesetz 2024 und transformative Auswirkungen des MoPeG
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz; D&O-Versicherung greift in diesem Fall
Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26.02.2024, Az. 16 U 93/23, wirft ein Schlaglicht auf die essenziellen Pflichten der Geschäftsführung im Rahmen der betrieblichen Risikovorsorge und des Versicherungsmanagements.
Christoph Schmitz-Schunken