Die Kündigung eines Geschäftsführers unterliegt besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Anders als bei “normalen” Arbeitnehmern gelten hier die Regelungen des GmbH-Gesetzes, insbesondere §§ 38 und 46 GmbHG.
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Kündigung des Geschäftsführers: Was Sie beachten müssen
Corporate Law
M&A, Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie (Unternehmen, Gesellschafter, Investoren, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsmitglieder) umfassend in allen Fragen des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts. Dies betrifft sowohl die Gestaltungsberatung (Strukturierungen, Umwandlungen, Haftungsvermeidung) wie auch in der streitigen Auseinandersetzung (Gesellschafterstreit, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Schiedsverfahren).
Wir begleiten Sie erfahren in Unternehmenstransaktionen (einschließlich M&A, Private Equity, Venture Capital), in der steuerrechtlichen Strukturierung wie in der Nachfolgegestaltung.
Gemeinsam mit unseren Spezialisten im Bereich des Kapitalmarktrechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Steuerrechts und des Kartellrechts vertreten wir Ihre Interessen zielorientiert, durchsetzungsstark und langfristig.
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