Newsroom
Wir beraten Sie (Unternehmen, Gesellschafter, Investoren, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsmitglieder) umfassend in allen Fragen des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts. Dies betrifft sowohl die Gestaltungsberatung (Strukturierungen, Umwandlungen, Haftungsvermeidung) wie auch in der streitigen Auseinandersetzung (Gesellschafterstreit, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Schiedsverfahren).
Wir begleiten Sie erfahren in Unternehmenstransaktionen (einschließlich M&A, Private Equity, Venture Capital), in der steuerrechtlichen Strukturierung wie in der Nachfolgegestaltung.
Gemeinsam mit unseren Spezialisten im Bereich des Kapitalmarktrechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Steuerrechts und des Kartellrechts vertreten wir Ihre Interessen zielorientiert, durchsetzungsstark und langfristig.
Gute steuerliche Beratung ist die Grundlage für den Erfolg unternehmerischer Tätigkeit sowie der privaten Vermögensbildung und -sicherung.
Wir beraten Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in allen Fragen der Steuergestaltung und Steuerplanung – national wie international, einschließlich M&A und Unternehmenskauf.
Natürliche Personen vertrauen auf unsere Expertise zu den Themen steuerzentrierte Vermögensplanung, Erbschaft und Vermögensnachfolge.
Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtlich beraten wir präventiv (Compliance Systeme) und verteidigen in laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie vor den Strafgerichten.
Als Steuerjuristen vertreten wir unsere Mandanten in Betriebsprüfungsverfahren und in gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Als Berater Ihrer Berater werden wir auch (und stets unter Mandatsschutz) von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anwaltlichen Kollegen in laufende Fragestellungen und Verfahren für deren Mandanten eingebunden und beraten nach außen gemeinsam auftretend oder im Hintergrund.
Das geistige Eigentum stellt in vielen Unternehmen die Basis des Erfolgs dar. Daher ist es ratsam dieses Eigentum vor Produkt- und Markenpiraterie zu schützen. Unser erfahrenes Team berät und vertritt Sie in sämtlichen Fragen rund um das geistige und gewerbliche Eigentum sowie das Wettbewerbsrecht. Strategisch denkend, versetzen sich unsere Spezialisten dabei in Ihre Unternehmensziele hinein und sorgen dafür, dass der unternehmerische Erfolg nicht durch die Handlung Dritter gefährdet wird.
In einer zunehmend regulierten Geschäftswelt ist die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen von entscheidender Bedeutung. Unsere Anwälte verfügen über profundes Fachwissen im Bereich Aufsichtsrecht und stehen Ihnen mit maßgeschneiderter Beratung zur Seite. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die vielfältigen Anforderungen und Vorschriften im Bereich des Aufsichtsrechts zu verstehen und umzusetzen. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Beratung zu Compliance-Fragen über die Begleitung von Genehmigungsverfahren bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Aufsichtsbehörden. Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmen durch den oft komplexen und sich stetig wandelnden rechtlichen Rahmen zu navigieren.
COMMERCIAL
Gerichtsstandsvereinbarung und Privatautonomie
Herstellung des Auslandsbezugs im Sinne des Art. 25 Brüssel Ia-Verordnung durch Parteivereinbarung
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE & TAX
Erbschaftsteuer / Nachlassplanung / Unternehmensnachfolge
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt in seinen §§ 13a – 13c ErbStG für den Erwerb bzw. die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Privilegierungsmöglichkeiten, die unter Umständen eine vollständig steuerbefreite Übertragung dieses Vermögens sichern. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu sind sehr komplex und vielschichtig.
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
Abberufung des GmbH Geschäftsführers
Wenn es um die Abberufung von Geschäftsführern einer GmbH geht, ist es wichtig, sich über den rechtlichen Prozess und mögliche Konsequenzen im Klaren zu sein.
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
Stimmverbote bei Kapital- und Personengesellschaften
Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern
Stimmverbot des herrschenden Gesellschafters bei der Einleitung von Organhaftungsansprüchen in der beherrschten Gesellschaft
Christoph Schmitz-Schunken