Newsroom
Wir beraten Sie (Unternehmen, Gesellschafter, Investoren, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsmitglieder) umfassend in allen Fragen des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts. Dies betrifft sowohl die Gestaltungsberatung (Strukturierungen, Umwandlungen, Haftungsvermeidung) wie auch in der streitigen Auseinandersetzung (Gesellschafterstreit, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Schiedsverfahren).
Wir begleiten Sie erfahren in Unternehmenstransaktionen (einschließlich M&A, Private Equity, Venture Capital), in der steuerrechtlichen Strukturierung wie in der Nachfolgegestaltung.
Gemeinsam mit unseren Spezialisten im Bereich des Kapitalmarktrechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Steuerrechts und des Kartellrechts vertreten wir Ihre Interessen zielorientiert, durchsetzungsstark und langfristig.
Gute steuerliche Beratung ist die Grundlage für den Erfolg unternehmerischer Tätigkeit sowie der privaten Vermögensbildung und -sicherung.
Wir beraten Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in allen Fragen der Steuergestaltung und Steuerplanung – national wie international, einschließlich M&A und Unternehmenskauf.
Natürliche Personen vertrauen auf unsere Expertise zu den Themen steuerzentrierte Vermögensplanung, Erbschaft und Vermögensnachfolge.
Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtlich beraten wir präventiv (Compliance Systeme) und verteidigen in laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie vor den Strafgerichten.
Als Steuerjuristen vertreten wir unsere Mandanten in Betriebsprüfungsverfahren und in gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Als Berater Ihrer Berater werden wir auch (und stets unter Mandatsschutz) von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anwaltlichen Kollegen in laufende Fragestellungen und Verfahren für deren Mandanten eingebunden und beraten nach außen gemeinsam auftretend oder im Hintergrund.
Das geistige Eigentum stellt in vielen Unternehmen die Basis des Erfolgs dar. Daher ist es ratsam dieses Eigentum vor Produkt- und Markenpiraterie zu schützen. Unser erfahrenes Team berät und vertritt Sie in sämtlichen Fragen rund um das geistige und gewerbliche Eigentum sowie das Wettbewerbsrecht. Strategisch denkend, versetzen sich unsere Spezialisten dabei in Ihre Unternehmensziele hinein und sorgen dafür, dass der unternehmerische Erfolg nicht durch die Handlung Dritter gefährdet wird.
In einer zunehmend regulierten Geschäftswelt ist die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen von entscheidender Bedeutung. Unsere Anwälte verfügen über profundes Fachwissen im Bereich Aufsichtsrecht und stehen Ihnen mit maßgeschneiderter Beratung zur Seite. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die vielfältigen Anforderungen und Vorschriften im Bereich des Aufsichtsrechts zu verstehen und umzusetzen. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Beratung zu Compliance-Fragen über die Begleitung von Genehmigungsverfahren bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Aufsichtsbehörden. Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmen durch den oft komplexen und sich stetig wandelnden rechtlichen Rahmen zu navigieren.
CORPORATE
Wiederaufnahmeanspruch: BGH zum Umfang der gesellschaftlichen Treuepflicht nach Kündigung eines Gesellschafters
Es kommt durchaus vor, dass Gesellschafter einem anderen Gesellschafter kündigen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Verletzung von gesellschaftlichen Treuepflichten ist nicht selten ein Grund für eine solche Kündigung.
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
Erneut Immobilienstrukturierung zum Jahresende?
Auswirkung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPEG) auf die Grunderwerbsteuer
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
Stimmverbot in Gesellschafterversammlung
BGH stärkt die Grundsätze zum Stimmverbot in eigenen Angelegenheiten – auf die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung in Haftungssachen kommt es nicht an
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
Vorstand und Aufsichtsrat in der AG: getrennt und doch zusammen?
Vorstand und Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft (AG) sind zwei Organe des gleichen Unternehmens. Und doch erfüllen beide Organe sehr unterschiedliche Aufgaben im Unternehmen. Gerade in schnelllebigen Zeiten wie diesen ist es dann von großer Bedeutung, dass Aufsichtsrat und Vorstand effizient zusammenarbeiten, um auch in schwierigen Zeiten das Beste für das Unternehmen zu erreichen.
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
Was ist der richtige Zinssatz bei Darlehen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter?
BFH bestätigt seine Rechtsprechung zum Thema „verdeckte Gewinnausschüttung“ bei Darlehen an beherrschende Gesellschafter (BFH, Urteil vom 22.02.2023 – I R 27/20 –).
Christoph Schmitz-Schunken