Newsroom
Wir beraten Sie (Unternehmen, Gesellschafter, Investoren, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsmitglieder) umfassend in allen Fragen des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts. Dies betrifft sowohl die Gestaltungsberatung (Strukturierungen, Umwandlungen, Haftungsvermeidung) wie auch in der streitigen Auseinandersetzung (Gesellschafterstreit, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Schiedsverfahren).
Wir begleiten Sie erfahren in Unternehmenstransaktionen (einschließlich M&A, Private Equity, Venture Capital), in der steuerrechtlichen Strukturierung wie in der Nachfolgegestaltung.
Gemeinsam mit unseren Spezialisten im Bereich des Kapitalmarktrechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Steuerrechts und des Kartellrechts vertreten wir Ihre Interessen zielorientiert, durchsetzungsstark und langfristig.
Gute steuerliche Beratung ist die Grundlage für den Erfolg unternehmerischer Tätigkeit sowie der privaten Vermögensbildung und -sicherung.
Wir beraten Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in allen Fragen der Steuergestaltung und Steuerplanung – national wie international, einschließlich M&A und Unternehmenskauf.
Natürliche Personen vertrauen auf unsere Expertise zu den Themen steuerzentrierte Vermögensplanung, Erbschaft und Vermögensnachfolge.
Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtlich beraten wir präventiv (Compliance Systeme) und verteidigen in laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie vor den Strafgerichten.
Als Steuerjuristen vertreten wir unsere Mandanten in Betriebsprüfungsverfahren und in gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Als Berater Ihrer Berater werden wir auch (und stets unter Mandatsschutz) von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anwaltlichen Kollegen in laufende Fragestellungen und Verfahren für deren Mandanten eingebunden und beraten nach außen gemeinsam auftretend oder im Hintergrund.
Das geistige Eigentum stellt in vielen Unternehmen die Basis des Erfolgs dar. Daher ist es ratsam dieses Eigentum vor Produkt- und Markenpiraterie zu schützen. Unser erfahrenes Team berät und vertritt Sie in sämtlichen Fragen rund um das geistige und gewerbliche Eigentum sowie das Wettbewerbsrecht. Strategisch denkend, versetzen sich unsere Spezialisten dabei in Ihre Unternehmensziele hinein und sorgen dafür, dass der unternehmerische Erfolg nicht durch die Handlung Dritter gefährdet wird.
In einer zunehmend regulierten Geschäftswelt ist die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen von entscheidender Bedeutung. Unsere Anwälte verfügen über profundes Fachwissen im Bereich Aufsichtsrecht und stehen Ihnen mit maßgeschneiderter Beratung zur Seite. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die vielfältigen Anforderungen und Vorschriften im Bereich des Aufsichtsrechts zu verstehen und umzusetzen. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Beratung zu Compliance-Fragen über die Begleitung von Genehmigungsverfahren bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Aufsichtsbehörden. Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmen durch den oft komplexen und sich stetig wandelnden rechtlichen Rahmen zu navigieren.
CORPORATE
Nicht nur zur Sanierung: Debt to Equity Swap
Eine Gesellschaft ist in einer Krise. Die Bedienung von Finanzierungen scheint in Gefahr und eine Refinanzierung durch Banken ist aufgrund bestehender Finanzierungsstruktur schwierig.
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU erweitert mit „CSRD“ Berichtspflicht für Unternehmen
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betraf bisher nur einen überschaubaren Kreis an Unternehmen. Das wird sich nun in den kommenden Jahren ändern.
Christoph Schmitz-Schunken
COMMERCIAL
Die Veräußerung eines Pkw durch einen Nichtberechtigten
Die praktische Ausgangssituation in den meisten Fällen, mit denen ich befasst bin, ist die, dass eine Person, die einen Pkw erworben hat, mit den Zulassungspapieren bei einem deutschen Straßenverkehrsamt zum Zwecke der Zulassung des Fahrzeugs vorstellig wird.
Christoph Schmitz-Schunken
COMMERCIAL
Gerichtsstandsvereinbarungen beim grenzüberschreitenden Warenverkauf (B2B) – leicht(er) gemacht
Die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr ist ein prozessualer Dauerbrenner. In diesem Bereich wird, meistens aus Unkenntnis, viel falsch gemacht. Und solche Fehler können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, denn im internationalen Rechtsverkehr ist die Wahl des Gerichtsstandes von maßgeblicher prozessualer und wirtschaftlicher Bedeutung.
Christoph Schmitz-Schunken
CORPORATE
Pflicht zur Errichtung eines effizienten Legal Compliance Management Systems
OLG Nürnberg sieht Pflicht zur Errichtung eines Legal Compliance Management Systems und äußert sich zur Geschäftsführerhaftung
Christoph Schmitz-Schunken