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Das Widerrufsrecht: Verbraucherschutz oder Schutz vor Verbrauchern?
Aufgrund der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher muss der Unternehmer dem Verbraucher bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden, eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung stellen. Einzelheiten hierzu enthält Art. 246 a EGBGB.
Das Widerrufsrecht: Verbraucherschutz oder Schutz vor Verbrauchern?
/von Guido ImfeldAufgrund der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher muss der Unternehmer dem Verbraucher bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden, eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung stellen. Einzelheiten hierzu enthält Art. 246 a EGBGB.
Die Veräußerung eines Pkw durch einen Nichtberechtigten
/von Guido ImfeldDie praktische Ausgangssituation in den meisten Fällen, mit denen ich befasst bin, ist die, dass eine Person, die einen Pkw erworben hat, mit den Zulassungspapieren bei einem deutschen Straßenverkehrsamt zum Zwecke der Zulassung des Fahrzeugs vorstellig wird.
Gerichtsstandsvereinbarungen beim grenzüberschreitenden Warenverkauf (B2B) – leicht(er) gemacht
/von Guido ImfeldDie Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr ist ein prozessualer Dauerbrenner. In diesem Bereich wird, meistens aus Unkenntnis, viel falsch gemacht. Und solche Fehler können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, denn im internationalen Rechtsverkehr ist die Wahl des Gerichtsstandes von maßgeblicher prozessualer und wirtschaftlicher Bedeutung.