Alle Insights zum Thema § 43 GmbHG

Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss

Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.

Innenhaftung – Handbuch zur Geschäftsführerhaftung

Handbuch Geschäftsführerhaftung – Teil 1 – Innenhaftung der Geschäftsführung