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Grundlage des Gewährleistungsrechtes beim Erwerb von GmbH-Anteilen

Das Bundesgerichtshof klärt eine wesentliche Grundlage des Gewährleistungsrecht beim Erwerb von GmbH-Anteilen. Werden nicht sämtliche oder nahezu sämtliche Anteile einer unternehmenstragenden Gesellschaft erworben, handelt es sich um einen Rechtskauf- und keinen Sachkauf.