Alle Beiträge zum Stichwort: Gesellschafter
CORPORATE
GmbH-Gesellschafter und ihre Rechte: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie eine besondere Stellung inne: Sie sind nicht nur Kapitalgeber, sondern auch Mitunternehmer mit weitreichenden Rechten und Einflussmöglichkeiten. Doch viele Gesellschafter sind sich der Tragweite ihrer Rechte nicht bewusst oder scheuen davor zurück, diese konsequent wahrzunehmen.
CORPORATE
Abberufung des GmbH Geschäftsführers
Wenn es um die Abberufung von Geschäftsführern einer GmbH geht, ist es wichtig, sich über den rechtlichen Prozess und mögliche Konsequenzen im Klaren zu sein.
CORPORATE
Stimmverbot in Gesellschafterversammlung
BGH stärkt die Grundsätze zum Stimmverbot in eigenen Angelegenheiten – auf die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung in Haftungssachen kommt es nicht an
CORPORATE
Was ist der richtige Zinssatz bei Darlehen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter?
BFH bestätigt seine Rechtsprechung zum Thema „verdeckte Gewinnausschüttung“ bei Darlehen an beherrschende Gesellschafter (BFH, Urteil vom 22.02.2023 – I R 27/20 –).
CORPORATE
Virtuelle Gesellschafterversammlung der GmbH: gesetzliche Regelung erleichtert vieles, Gesellschaftsvertrag dennoch wichtig
Das GmbH-Recht sah bisher vor, dass Gesellschafter persönlich zusammenkommen müssen, um als Gesellschafterversammlung Beschlüsse fassen zu können.
CORPORATE
Außenhaftung – Geschäftsführerhaftung in Kapitalgesellschaften
In der Außenhaftung besteht eine unmittelbare Verantwortlichkeit der Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gegenüber Dritten, die den Geschäftsführer in Fällen der Außenhaftung unmittelbar auf Schadenersatz verklagen können.
CORPORATE
Verträge in Personengesellschaften – BGH schafft Klarheit
Mit seinem Urteil hat der BGH festgestellt, dass dem bereits durch das Reichsgericht entwickelten Bestimmtheitsgrundsatz, welcher zur Bestimmung der Wirksamkeit einer Mehrheitsklausel in einem Gesellschaftsvertrag herangezogen werden sollte, keine formelle Legitimation mehr für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Mehrheitsentscheidung zukommt.