Abberufung des GmbH Geschäftsführers
Wenn es um die Abberufung von Geschäftsführern einer GmbH geht, ist es wichtig, sich über den rechtlichen Prozess und mögliche Konsequenzen im Klaren zu sein.
Wenn es um die Abberufung von Geschäftsführern einer GmbH geht, ist es wichtig, sich über den rechtlichen Prozess und mögliche Konsequenzen im Klaren zu sein.
In der Außenhaftung besteht eine unmittelbare Verantwortlichkeit der Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gegenüber Dritten, die den Geschäftsführer in Fällen der Außenhaftung unmittelbar auf Schadenersatz verklagen können.
Stimmverbot des herrschenden Gesellschafters bei der Einleitung von Organhaftungsansprüchen in der beherrschten Gesellschaft
In Konzernstrukturen ist es nicht unüblich, dass Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sich in der Geschäftsführung von Tochtergesellschaften engagieren. Wenn es darum geht, dass AG-Vorstandsmitglieder sich selbst zu Geschäftsführern einer 100%-igen GmbH-Tochter bestellen, stößt das (Gesellschafts-)Recht aber möglicherweise an Grenzen.
Präsenzpflicht vor dem Notar entfällt: Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) macht die digitale Gründung einer GmbH oder UG möglich.
Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Start-Ups in Deutschland. Sie lässt sich schnell und einfach gründen, ist bei Investoren etabliert und bietet vielfältige rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
Sie stehen vor der spannenden Aufgabe, ein Unternehmen zu gründen oder Ihre bestehende Firma umzustrukturieren? Dann wissen Sie: Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament, auf dem Ihr geschäftlicher Erfolg aufbaut.
BGH-Urteil vom 14.04.2023 Az. II ZR 162/21: Nach dem Gesellschaftsvertrag einer Publikums-Kommanditgesellschaft war zur Geschäftsführung alleine eine Kommanditistin in der Rechtsform einer GmbH berechtigt.
Der Austritt aus einer GmbH ist oft mit gemischten Gefühlen verbunden. Einerseits lockt vielleicht eine neue berufliche Herausforderung, andererseits haben Sie möglicherweise Jahre oder sogar Jahrzehnte in das Unternehmen investiert.
Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie eine besondere Stellung inne: Sie sind nicht nur Kapitalgeber, sondern auch Mitunternehmer mit weitreichenden Rechten und Einflussmöglichkeiten. Doch viele Gesellschafter sind sich der Tragweite ihrer Rechte nicht bewusst oder scheuen davor zurück, diese konsequent wahrzunehmen.
Das Bundesgerichtshof klärt eine wesentliche Grundlage des Gewährleistungsrecht beim Erwerb von GmbH-Anteilen. Werden nicht sämtliche oder nahezu sämtliche Anteile einer unternehmenstragenden Gesellschaft erworben, handelt es sich um einen Rechtskauf- und keinen Sachkauf.
Handbuch: Grundlagen der Haftungsfälle und Klagen gegen GmbH-Geschäftsführer
Handbuch Geschäftsführerhaftung – Teil 1 – Innenhaftung der Geschäftsführung
OLG Nürnberg sieht Pflicht zur Errichtung eines Legal Compliance Management Systems und äußert sich zur Geschäftsführerhaftung
Das Handelsregister als öffentlich einsehbares Register erfüllt einen wichtigen Zweck: Es soll nachvollziehbar machen, welche Personen aus „Fleisch und Blut“ hinter einer Kapitalgesellschaft stehen. Diese Transparenz soll all diejenigen schützen, die z. B. mit einer GmbH Verträge schließen oder in einer anderen Rechtsbeziehung zu einer solchen juristischen Person stehen.
BGH stärkt die Grundsätze zum Stimmverbot in eigenen Angelegenheiten – auf die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung in Haftungssachen kommt es nicht an
Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.
Das GmbH-Recht sah bisher vor, dass Gesellschafter persönlich zusammenkommen müssen, um als Gesellschafterversammlung Beschlüsse fassen zu können.
BFH bestätigt seine Rechtsprechung zum Thema „verdeckte Gewinnausschüttung“ bei Darlehen an beherrschende Gesellschafter (BFH, Urteil vom 22.02.2023 – I R 27/20 –).
Die Wahl der Rechtsform ist eine der grundlegendsten und folgenreichsten Entscheidungen, die Sie als Unternehmer treffen müssen.
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